Reguliert, widerstandsfähig,
und bereit.

Ein zugelassenes Zahlungsinstitut unter direkter Aufsicht – mit einer Unternehmensführung, Widerstandsfähigkeit und Risikokontrollen, die auf die bevorstehenden Vorschriften ausgerichtet sind.

01Führungsstruktur und Rechtsform

Ein zugelassenes österreichisches Zahlungsinstitut

Compliance ist nicht einfach eine Liste von Zertifizierungen. Es ist die Frage, die ein CRO, CFO oder Compliance-Beauftragter stellt, bevor er einen Händlervertrag unterzeichnet. Die folgende Antwort richtet sich an diese Leser: Wer überwacht DaoPay, was umfasst die Lizenz, wie wird der Betrieb aufrechterhalten, wie wird auf regulatorische Änderungen vorbereitet, wie werden Händler überprüft und geschützt, und was geschieht, wenn im System etwas schiefgeht?

DaoPay ist ein in der EU zugelassenes Zahlungsinstitut. Es besteht keine Trennung zwischen der Website und der Zulassung: In beiden Fällen ist dieselbe juristische Person angegeben.

  • Rechtsträger – DaoPay GmbH
  • Sitz der Gesellschaft – Wien, Österreich
  • Genehmigung – erteilt gemäß ZaDiG 2018
  • Vertragspartei – für alle Händlerdienstleistungen
  • Aufsichtsverhältnis – wird weiter unten auf dieser Seite erläutert
Führung
  • Peter Krapfl – Vorstandsvorsitzender seit 2001
  • Oliver Jura – Chief Operating Officer seit 2005

Beide haben das Unternehmen während der gesamten Betriebsgeschichte geleitet, auf die sich diese Seite bezieht: die ZaDiG-Zulassung von 2018, die EU-Passporting-Präsenz, das Sicherheitsregime, den 24/7-Betrieb in Wien sowie die im Folgenden beschriebene Disziplin bei der Händlerqualifizierung.

Unabhängig verwaltet

DaoPay ist ein privat geführtes und unabhängig verwaltetes Unternehmen. Die Eigentumsverhältnisse sind nicht auf externe Investoren, Plattformpartner oder Wiederverkäufer aufgeteilt, deren Interessen das Geschäftsmodell in unterschiedliche Richtungen lenken könnten. DaoPay wird in regulatorischen und lizenzrechtlichen Fragen von einem auf EU-Zahlungsverkehrsrecht spezialisierten Rechtsberater betreut.

Wo das Risiko liegt

DaoPay trägt das operative, regulatorische und systembezogene Risiko der lizenzierten Zahlungsvorgänge, die es im Auftrag eines Händlers abwickelt. Das Risiko wird innerhalb des lizenzierten Zahlungsinstituts getragen, das derselben ZaDiG-2018-Zulassung unterliegt, die auch für die Verträge mit den Händlern gilt, und wird nicht über Haftungsausschlüsse, Klauseln zu Unterauftragsverarbeitern oder Bedingungen auf der Akzeptanzseite an die Händler zurückverlagert. Dieselbe juristische Person, die Inhaberin der Lizenz ist, trägt das systemseitige Risiko und ist gegenüber der Aufsichtsbehörde rechenschaftspflichtig. Die Händler übernehmen dieses Risiko durch ihre Unterschrift nicht auf sich.

Wie Entscheidungen getroffen werden

Entscheidungen in Bezug auf Händler, Zahlungssysteme und Vertragspartner werden von namentlich benannten Verantwortlichen getroffen und über ständige Ausschüsse weitergeleitet; sie werden nicht allein automatisierten Bewertungsverfahren überlassen.

  • Onboarding-Ausschuss – genehmigt Entscheidungen zur Eignung von Händlern
  • Risikoausschuss – genehmigt die Risiken auf Portfolioebene und das Engagement des Fonds

Beide sind dem Vorstand unterstellt. Bei Fällen, die über die Standardrichtlinien hinausgehen, sind ein Beauftragter für Informationssicherheit sowie ein Eskalationsweg auf Führungsebene vorgesehen. Die Zusammensetzung des Ausschusses wird nicht öffentlich bekannt gegeben; die Struktur wird offengelegt, die einzelnen Personen jedoch nicht.

Warum dies wichtig ist, bevor Sie weiterlesen

Alles auf dieser Seite basiert auf den soeben beschriebenen Grundlagen. Die Lizenz, die regulatorischen Rahmenbedingungen, die Betriebsstabilität, die Überprüfung der Händler sowie die Streitbeilegung – all diese Aspekte fallen unter eine einzige juristische Person, unterliegen einer einzigen Lizenz und werden von denselben, oben genannten Entscheidungsträgern überwacht.

02Zulassungs- und Aufsichtsbehörde

Unterliegt dem österreichischen und dem EU-Recht

Die DaoPay GmbH ist ein in der EU zugelassenes Zahlungsinstitut, das gemäß dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), der nationalen Umsetzung der PSD2, zugelassen ist.

Geltungsbereich der Lizenz

Die Genehmigung erstreckt sich auf alle sechs ZaDiG-Dienstleistungskategorien. Die Liste ist erschöpfend: Anträge, die nicht darunter fallen, werden im Rahmen der Qualifizierung abgelehnt und nicht informell berücksichtigt.

  1. Zahlungsverkehr, Abwicklung von Zahlungsvorgängen
  2. Abwicklung von Zahlungsvorgängen
  3. Ausgabe von Zahlungsinstrumenten
  4. Geldüberweisung
  5. Zahlungsauslösedienste (PISP)
  6. Kontoinformationsdienste (AISP)
Zwei Fußabdrücke, zwei Regelwerke

Die Lizenz von DaoPay und seine geschäftliche Reichweite sind zwei unterschiedliche Dinge. Innerhalb des EWR ist die Lizenz als Zahlungsinstitut gemäß den grenzüberschreitenden Bestimmungen der PSD2 übertragbar, und DaoPay untersteht direkt der zuständigen österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde. Außerhalb des EWR wird die geschäftliche Reichweite in über 72 Ländern über das Acquirer-Netzwerk von DaoPay gewährleistet, wobei jeder lokale Partner über eine eigene Zulassung in seiner jeweiligen Rechtsordnung verfügt.

Für einen Händler mit Kunden auf beiden Seiten handelt es sich hierbei nicht um eine rein formale Angelegenheit. Auf der EWR-Seite liegt die regulatorische Verantwortung bei der eigenen Lizenz von DaoPay. Auf der Nicht-EWR-Seite liegt sie beim lokalen Acquiring-Partner als Auftraggeber. Keine der beiden Seiten wird als die andere dargestellt, und die Vertragsstruktur sorgt dafür, dass diese Trennung deutlich erkennbar bleibt.

Aufsichtsverhältnis – was dies konkret für Ihre Risikodatei bedeutet

Die DaoPay GmbH unterliegt der Aufsicht der zuständigen österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde. Für die Risikodokumentation eines Händlers bedeutet dies, dass die Lizenz eine externe Gegenpartei beinhaltet: Eine andere Stelle als DaoPay ist befugt, die Sicherheitsvorkehrungen und die operative Widerstandsfähigkeit des Unternehmens fortlaufend zu überprüfen. Die Entscheidung über den Vertragsabschluss erfolgt innerhalb eines beaufsichtigten Rahmens und nicht außerhalb desselben. Der zugrunde liegende Registereintrag bleibt in den Rechts- und Referenzbereichen der Website verfügbar, wo die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben ordnungsgemäß zu finden sind.

03Regulatorische Vorbereitung (DORA / PSD3-PSR / KI-Gesetz)

Ein Blick auf den Regulierungs-Kalender

Die regulatorische Bereitschaft von DaoPay orientiert sich an drei Bezugspunkten: den bereits verbindlich geltenden Vorschriften, den Vorschriften, deren risikoreiche Verpflichtungen bald in Kraft treten, sowie den Vorschriften, deren Entwicklung weiterhin beobachtet wird.

Fünf Regulierungswege,
eine einheitliche Haltung.

Jeder Bereich wird im Hinblick auf sein jeweiliges Inkrafttreten überwacht und in die bestehende ZaDiG-2018-Lizenz integriert, anstatt als eigenständiges Compliance-Projekt behandelt zu werden.

  1. Bereits verbindlich

    DORA

    Die DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 gilt für DaoPay seit dem 17. Januar 2025 als mittelgroßer Zahlungsdienstleister. Das IKT-Risikomanagement und die Überwachung durch Dritte sind im Betriebsmodell verankert.

    Die Drittanbieter-Infrastruktur von DaoPay wird von derselben Aufsichtsbehörde überwacht, die auch für die Zahlungslizenz des Unternehmens zuständig ist. Ein Ausfall bei einem nachgelagerten Technologieanbieter kann nicht mehr als reines Problem dieses Anbieters abgetan werden; er wirkt sich auf das Betriebsmodell von DaoPay aus und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Aufsichtsbehörde.

  2. Annäherung

    KI-Gesetz

    Die Verpflichtungen des EU-KI-Gesetzes in Bezug auf Hochrisikoprodukte gelten ab dem 2. August 2026. DaoPay definiert den Einsatz von KI innerhalb des zugelassenen Zahlungsinstituts als Entscheidungshilfe für menschliche Mitarbeiter und nicht als Ersatz für die menschliche Risikoprüfung.

    Jedes von DaoPay eingesetzte KI-System wird im Rahmen der „Deployer“-Rolle behandelt und in die bestehende Aufsicht durch den Governance- und Risikoausschuss gemäß ZaDiG 2018 eingebunden, anstatt als separater Compliance-Prozess eingeführt zu werden.

  3. Beobachten

    FIDA und Open Finance

    DaoPay verfolgt die Verhandlungen zum Zugang zu Finanzdaten und richtet seine Strategie zum Datenzugang an den sich entwickelnden Open-Finance-Standards aus.

    Solange die endgültige Fassung der FIDA-Verordnung noch verhandelt wird, werden keine spezifischen, auf Händler ausgerichteten Funktionen auf der Grundlage der FIDA vermarktet. Dies ist eine bewusste Vorsichtsmaßnahme und kein Versäumnis: Die vertraglichen Vereinbarungen, die ein Händler heute unterzeichnet, müssen nicht erneut verhandelt werden, sobald die endgültige Fassung der FIDA vorliegt.

  4. Nicht zutreffend

    Kryptowährungen und MiCA

    DaoPay bietet derzeit keine Dienstleistungen im Bereich Krypto-Vermögenswerte gemäß MiCA (Verordnung (EU) 2023/1114) an. Etwaige künftige Änderungen des Anwendungsbereichs würden transparent kommuniziert werden.

    Für einen Händler hat dies zur Folge, dass die Abrechnungsunterlagen frei von kryptowährungsbezogenen Risiken bleiben und der bereits im Rahmen des ZaDiG 2018 festgelegte Aufsichtsrahmen nicht durch eine Dienstleistung erweitert wird, die die hauseigene Compliance-Stelle des Händlers dann separat bewerten müsste.

  5. Ongoing by design

    Auf dem Laufenden bleiben

    DaoPay verfolgt regulatorische Änderungen auf EU-Ebene frühzeitig und integriert diese in seine bestehende ZaDiG-2018-Lizenz, sodass neue Vorschriften keinen neuen Governance-Prozess erfordern.

    Dies fällt unter dieselbe Lizenz, denselben Aufsichtsbeamten und dieselbe Aufsichtsstruktur, die weiter oben auf dieser Seite genannt wurden, und die Händler werden laufend auf dem Laufenden gehalten.

04Betriebliche Ausfallsicherheit und Geschäftskontinuität

Rund um die Uhr im Einsatz

Ein eigens eingerichtetes Network Operations Centre (NOC), das rund um die Uhr von Wien aus besetzt ist, führt über 17.000 automatisierte Prüfungen durch und wird dabei von einem eigens dafür zuständigen NOC-Team sowie einem Beauftragten für Informationssicherheit unterstützt.

Was die über 17.000 automatisierten Prüfungen konkret umfassen

Diese Überprüfungen werden kontinuierlich auf den Servern, Containern und der unterstützenden Infrastruktur von DaoPay durchgeführt und dienen der Überprüfung von Parametern auf Systemebene sowie des technischen Zustands, anstatt einzelne Transaktionen stichprobenartig zu untersuchen. Sie sind darauf ausgelegt, Anomalien in der Infrastruktur aufzudecken, bevor diese Auswirkungen auf die für den Händler sichtbare Transaktionsebene haben können.

Geschäftskontinuität

DaoPay unterhält ein Rahmenwerk für Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellung, das mit ZaDiG 2018 und den EBA-Richtlinien zum Outsourcing im Einklang steht und auf dieselbe Lizenz, dieselbe Aufsichtsbehörde sowie dieselbe Aufsichtsstruktur basiert, die weiter oben auf dieser Seite genannt wurden. Eine obligatorische Systemfreigabe erfolgt nach dem systemeigenen Zeitplan und nicht nach einem internen Freigabefenster, und die Einführung unterliegt demselben doppelten Freigabeverfahren, das weiter unten unter „Betriebsphilosophie“ beschrieben wird.

Infrastrukturpartner

DaoPay arbeitet mit von den Zahlungssystemen zertifizierten Partnern in den Bereichen Acquiring, Tokenisierung und alternative Zahlungsmethoden in der gesamten EU zusammen. Jeder Partner trägt sein eigenes Risiko:

  • Akquisition – fungiert gemeinsam mit dem akquirierenden Partner als im Rahmen des Programms zertifizierter Auftraggeber
  • Tokenisierung – erfolgt bei einer eigens dafür eingerichteten Gegenpartei innerhalb ihres eigenen regulatorischen Rahmens
  • Alternative Zahlungsmethoden – Besprechung mit dem Partner für lokale Zahlungsmethoden in dessen eigenem Rechtsraum

Es wird nichts als Erweiterung in einer Grauzone über die DaoPay-Lizenz zurückgeleitet.

Betriebsphilosophie – in einfacher Sprache

Die Betriebsphilosophie hinter diesen Aussagen ist eher konservativ und dokumentiert als neuartig und öffentlich beworben. Keine Änderung, die sich wesentlich auf die Produktionsresilienz auswirkt, erfolgt ohne doppelte Freigabe durch die Bereiche Betrieb und Risikomanagement. Jedes vom NOC festgestellte Single-Point-of-Failure-Risiko wird als struktureller Arbeitsaufwand behandelt und nicht als bloße Überwachungszusage. Die Häufigkeit und der Umfang interner Übungsmaßnahmen werden nicht öffentlich bekannt gegeben; die Rahmenbedingungen sind das, was veröffentlicht werden kann, die Häufigkeit der Übungen ist das, was operativ durchgesetzt wird.

Von der operativen Ebene zurück in Ihr Onboarding-Ledger

Das NOC, das Rahmenwerk, der Partner-Stack und die oben beschriebene Betriebsphilosophie stellen keinen vom Tagesgeschäft eines Händlers getrennten Arbeitsbereich dar. Wenn ein Zahlungsvorgang, eine Aktualisierung des Zahlungssystems oder ein Infrastrukturvorfall außerhalb der Geschäftszeiten eintritt, durchläuft die Reaktion dieselbe Ausschuss-basierte Aufsicht, die zuvor die Entscheidung zur Aufnahme des Händlers genehmigt hat. Es ist dieselbe Institution, dieselbe Lizenz und dieselbe Aufsichtsbehörde, die außerhalb der Geschäftszeiten für das verantwortlich ist, wofür sie den Händler Monate zuvor zugelassen hat.

05Identität und Identitätsprüfung (Onboarding-Prozess)

Händlerbewertung, von Nutzern bewertet

Jeder Händlerantrag wird anhand von drei möglichen Ergebnissen geprüft: „Go“, „Review“ oder „No-Fit“, wobei für jedes Ergebnis eine Begründung angegeben wird. „Review“ ist ein Dialog, keine Ablehnung. Eine „No-Fit“-Entscheidung wird mit einer schriftlichen Begründung übermittelt, damit der Händler versteht, welchen Teil der Eignungsprüfung er bei einer erneuten Antragstellung anders nachweisen müsste.

Zulassungsrichtlinie

DaoPay prüft die Eignung von Händlern von Fall zu Fall gemäß seiner veröffentlichten Zulassungsrichtlinie. Dies ist das maßgebliche Dokument, auf das sich der Onboarding-Ausschuss bei der Genehmigung von Eignungsentscheidungen stützt, und das Dokument, das ein Händler im Voraus einsehen kann. Die vollständige Liste der eingeschränkten oder verbotenen Branchen ist in der PDF-Datei der Zulassungsrichtlinie enthalten und wird nicht auf der Seite angezeigt.

Regulatorische Prüfungen während des Onboarding-Prozesses

DaoPay führt im Rahmen seiner regulatorischen Verpflichtungen gemäß ZaDiG 2018 eine kontinuierliche Transaktionsüberwachung sowie eine Kundenüberprüfung durch. Diese Prüfungen sind nicht nur nach der Inbetriebnahme von Bedeutung, sondern bereits Teil des Zulassungsverfahrens selbst. Die Kundenüberprüfung wird innerhalb des zugelassenen Zahlungsinstituts durchgeführt und nicht ausgelagert.

Ein Geschäftspartner über alle Systemplattformen hinweg

Als direktes Mitglied der internationalen Kartensysteme, die für die von DaoPay bedienten Märkte von Bedeutung sind, erfolgen Autorisierung, Clearing, Abwicklung und die Weiterleitung von Streitfällen auf Systemebene auf der Grundlage der eigenen Lizenz von DaoPay und nicht über einen Aggregator als Vermittler. Wenn eine Anfrage eines Kartensystems eingeht, wird diese direkt an das lizenzierte Unternehmen weitergeleitet.

Abfang von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Programm

DaoPay führt eine auf die jeweiligen Zahlungssysteme abgestimmte Vorab-Intervention bei Streitfällen durch, wodurch das Risiko von Rückbuchungen verringert wird, bevor Streitfälle eskalieren. Diese Intervention ist Teil der oben beschriebenen Beziehung zu einem lizenzierten Vertragspartner und stellt keinen zusätzlich eingebundenen Dienst eines Drittanbieters dar.

Kinderschutz

Kundengelder werden gemäß § 17 ZaDiG 2018 auf getrennten Konten bei Kreditinstituten gesichert. Die Bankkontenstruktur ist so ausgelegt, dass Kundengelder nicht mit Betriebsmitteln vermischt werden können, unabhängig davon, was an anderer Stelle im Unternehmen geschieht.

Erreichen Sie eine Reichweite, die mit
Ihre Händlerpräsenz.

DaoPay wickelt über sein Acquirer-Netzwerk Zahlungen in mehreren wichtigen Währungen ab und unterstützt mehr als 100 Zahlungsmethoden, darunter Karten, digitale Geldbörsen, Konto-zu-Konto-Überweisungen und lokale Zahlungssysteme. Die konkreten Namen der Zahlungsmethoden und -systeme finden Sie auf den Seiten des „Solutions and Integration Hub“.

100+
Zahlungsmethoden
Multi
Unterstützte Hauptwährungen
Vom Onboarding bis zur operativen Zusammenarbeit

Ein Händler, der hier das Ergebnis „Go“ erreicht, geht eine Geschäftsbeziehung ein, in der die zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen – einschließlich der Governance-Struktur, der Ausschüsse, der Aufsichtsbeziehung, des NOC und der Sicherheitsvorkehrungen – für die gesamte Vertragslaufzeit weiterhin gelten.

06Risikoprävention und Schutz vor Rückbuchungen

Risikoabsicherung, die Auszahlung aus dem oben genannten Treuhandanspruch

Die Risikomanagementstrategie bei DaoPay ist kein separates Modul, das zusätzlich zur behördlichen Zulassung hinzugefügt wurde. Sie ergibt sich daraus, dass jede der zuvor auf dieser Seite genannten Aussagen in einem realen Händlerszenario zum Tragen kommt.

  • Die juristische Person – ist Inhaberin der Lizenz
  • Regulatorische Bereitschaft – sorgt dafür, dass die Lizenz zukunftsfähig bleibt
  • Betriebliche Ausfallsicherheit – gewährleistet die Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Verarbeitungsprozesse
  • Mitgliedschaft im System sowie Schutzmaßnahmen gemäß § 17 ZaDiG 2018 – gewährleisten die strukturelle Tragfähigkeit der Finanzierung und des Streitbeilegungsverfahrens auf Eisenebene

Wenn eine Streitigkeit oder eine Rückbuchung vorliegt

Ein Streitfall im Rahmen eines Zahlungssystems, der bei DaoPay eingeht, wird über die Infrastruktur des lizenzierten Vertragspartners abgewickelt. Er durchläuft keinen Aggregator, der ihn umleiten oder neu verarbeiten würde, und der Händler hat es bei der Streitbeilegung nicht mit einer anderen juristischen Person zu tun als derjenigen, mit der er den Händlervertrag unterzeichnet hat. Erfüllt der Fall die Voraussetzungen für eine systemkonforme Abfangung vor der Streitbeilegung, wird die Rückbuchung geklärt, bevor sie vollständig fällig wird. Ist eine solche Abfangung nicht möglich, durchläuft die Streitigkeit den standardmäßigen Prozess des Zahlungssystems, wobei DaoPay als lizenzierte Gegenpartei fungiert und die nach den Regeln des Zahlungssystems erforderlichen Nachweise und Begründungen vorlegt.

Der Eskalationsweg innerhalb von DaoPay folgt derselben zuvor beschriebenen, auf Ausschüssen basierenden Struktur. Sowohl der Onboarding-Ausschuss als auch der Risikoausschuss sind für streitfallrelevante Entscheidungen zuständig, und für alle Fälle, die außerhalb der Standardrichtlinien liegen, ist die Genehmigung durch die Geschäftsleitung erforderlich.

Der eigentliche Test für diese Kette besteht darin, ob an einem Samstag um drei Uhr morgens eine Systemabfrage bei derselben lizenzierten Stelle eingeht, die die getrennten Gelder des Händlers verwahrt, ob diese von demselben NOC beantwortet wird, das die Systeme von DaoPay rund um die Uhr am Laufen hält, ob sie an denselben Ausschuss weitergeleitet wird, der die ursprüngliche Entscheidung zur Aufnahme des Händlers genehmigt hat, und ein dokumentiertes Ergebnis liefert, das der CRO des Händlers seinem Vorstand vorlegen kann.

Wenn sich eine regulatorische Frage stellt

Sollte eine Regulierungsbehörde, eine Aufsichtsbehörde oder die eigene Compliance-Stelle eines Händlers Fragen zur Haltung von DaoPay aufwerfen, so stützt sich die Antwort auf dasselbe ZaDiG-2018-Rahmenwerk, das auf dieser Seite wiederholt dargelegt wird. Das Aufsichtsverhältnis, die regulatorische Bereitschaft, die Sicherheitsvorkehrungen und das Rahmenwerk zur operativen Widerstandsfähigkeit bilden jeweils einen eigenständigen Ankerpunkt in der Risikodokumentation des Händlers, wobei alle auf dieselbe lizenzierte Einheit und dieselbe Aufsichtsbehörde verweisen.

Wo das Risiko liegt – gelöst

Weiter oben auf dieser Seite hat DaoPay die von ihm getragenen Risiken benannt: operative, regulatorische und systembezogene Risiken. Das bedeutet in der Praxis Folgendes. Das Risiko wird über die Infrastruktur des lizenzierten Unternehmens getragen, wobei die Aufsicht durch den Ausschuss bereits offengelegt wurde, die Absicherung bereits in Form von getrennten Konten erfolgt und die Aufsichtsbehörde bereits eingebunden ist. Das Vertragsverhältnis zwischen DaoPay und dem Händler führt nicht zu einer Rückübertragung dieses Risikos. Es verbleibt bei der lizenzierten Institution.

Für Leser aus den Bereichen CRO, CFO und Compliance, die einen direkten Weg benötigen, um einen der oben genannten Punkte zu überprüfen, ist der übliche Kontaktweg zur Vorabprüfung der richtige nächste Schritt.